Die Bundesrechtsanwaltskammer hat anlässlich ihrer 90. Hauptversammlung in München die folgende Charta der Rechte des Mandanten verabschiedet.
BRAK Presseinformation Nr. 32 vom 26. Oktober 2001
Die Charta der Mandantenrechte richtet sich an den deutschen und den europäischen Gesetzgeber und stützt das Recht des Mandanten auf freie Wahl eines von staatlicher Gewalt, Weisungen und Beeinflussungen Dritter freien und zur absoluten Verschwiegenheit verpflichteten Anwalts. "Wir möchten dadurch erreichen, dass die Mandantenrechte als Bürgergrundrechte verankert werden. Der Gesetzgeber ist gefordert, diese wichtigen Freiheitsrechte auch im Rahmen einer europäischen Verfassung zu garantieren", meinte der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Rechtsanwalt und Notar Dr. Bernhard Dombek.
Der Mandant habe